Partner des öffentlichen Sektors, Whistleblowing, AML

Langfristig konzentrieren und spezialisieren wir uns auf die Bereitstellung der juristischen Dienstleistungen für die Partner des öffentlichen Sektors laut Gesetz Nr. 315/2016 Ges. Slg. über die Registrierung der Partner des öffentlichen Sektors und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden nur „Gesetz über die Registrierung der Partner des öffentlichen Sektors“) und auf die Rechtsberatung bei der Erfüllung der Pflichten von natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Gesetz Nr. 297/2008 Ges. Slg. über die Verhinderung der Legalisierung der Einnahmen aus der Straftätigkeit und der Finanzierung von Terrorismus und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden nur ,,AML-Gesetz“) hervorgehen. Die slowakische Gesetzgebung in diesem Bereich reflektiert die Gesetzgebung der Europäischen Union, die für alle Mitgliedsstaaten gilt. Die wichtigste Rechtsquelle in diesem Bereich ist die Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates 2015/849 vom 20. Mai 2015 bekannt als IV. AML-Richtlinie, wobei diese Problematik auch durch die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Rates und des Parlaments vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der IV. AML-Richtlinie um die Identifizierung der Drittländer mit hohem Risiko, die strategischen Mängel aufweisen. Die Rechtsquellen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche stellen in der Slowakischen Republik vor allem das oben angeführte AML-Gesetz, das Gesetz über den Register der Partner des öffentlichen Sektors und aktuell das Gesetz Nr. 52/2018 Ges. Slg. zur Ergänzung und Änderung des AML-Gesetzes und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze dar. Ein der Verbindungsaspekte in diesem Rechtsbereich, der mit beiden o.a. Gesetzen zusammenhängt, und den wir vereinfacht als Bereich der Bekämpfung  der Geldwäsche und des Schutzes vor Terrorismusfinanzierung bezeichnen, ist unter anderem auch die richtige Identifizierung des Endnutzers der Vorteile des zuständigen Subjektes. Die Rechtsanwaltskanzlei gewährt ihren Klienten in diesem Bereich umfassende juristische Dienstleistungen in slowakischer und englischer Sprache, und zwar auf dem hohen Qualitätsniveau mit langjährigen Erfahrungen. Für die Partner des öffentlichen Sektors gewähren wir die juristischen Dienstleistungen, die vor allem in der Beurteilung der gesetzlichen Registrierungspflicht im Register der öffentlichen Partner, in der Ausübung der Tätigkeit der berechtigten Person, in der Überwachung der legislativen Änderungen im Zusammenhang mit der Register der Partner des öffentlichen Sektors, in der Stellung der Anträge auf die Eintragung, Änderung oder in den Einwendungen im Fall der Ablehnung der Eintragung in den Register der Partner des öffentlichen Sektors und in der regelmäßigen Verifizierung bzw. Überprüfung der Endnutzer von Begünstigungen des Partners des öffentlichen Sektors auch über den Rahmen des Gesetzes über den Register der Partner des öffentlichen Sektors bestehen. Die Rechtsanwaltskanzlei begann die juristischen Dienstleistungen für die Partner des öffentlichen Sektors als eine der ersten berechtigten Personen in der Slowakischen Republik zu gewähren. Die fachliche Kompetenz und die Zuverlässigkeit der juristischen Dienstleistungen der Rechtsanwaltskanzlei in diesem Bereich bestätigen mehr als 500 Klienten – Partner des öffentlichen Sektors, für die wir langfristig auch die Tätigkeiten der berechtigten Person laut Gesetz über die Registrierung der Partner des öffentlichen Sektors ausüben. Die Rechtsanwaltskanzlei verfügt auch über die Erfahrungen in den Verfahren eingeleitet beim Registergericht aufgrund eines eingereichten qualifizierten Antrags, in denen zu Gunsten des Klienten entschieden wurde. Im Rahmen der Gewährung weiterer juristischen Dienstleistungen in dem oben angeführten Bereich spezialisiert sich die Rechtsanwaltskanzlei vor allem auf die Erarbeitung des Programms der eigenen Tätigkeit, das auf die Bekämpfung der Geldwäsche und auf den Schutz vor Terrorismusfinanzierung  (im Folgenden nur ,,Programm der eigenen Tätigkeit“) für jeden individuellen Klienten samt notwendigen Anlagen zur Einhaltung des Ratios und des Zwecks des Gesetzes gerichtet ist. Bei der Erarbeitung des Programms der eigenen Tätigkeit verfährt die Rechtsanwaltskanzlei so laut AML-Gesetz, als auch im Sinne der methodischen Anweisungen und Empfehlungen des Innenministeriums der Slowakischen Republik und der zuständigen Kontrollämter. Wir erstellen das Programm eigener Tätigkeit, dass dem Kunden maßgeschnitten ist, das die Liste der unüblichen Geschäftsoperationen genau anpasst, die bei der Geschäftstätigkeit und nach dem Tätigkeitssektor des Klienten vorkommen könnten. Außer der Erarbeitung der ganzen Dokumentation informieren wir den Klienten auch über die zusammenhängenden Pflichten, z.B.: bei der Erfassung von Mitarbeitern und Schulungen. Wir überwachen die Novellierungen der Rechtsregelung und gewähren so für die Klienten hochqualifizierte Dienstleistungen auf Basis der langjährigen fachlichen Erfahrungen in diesem Bereich. Die Erarbeitung der kompletten Dokumentation durch unsere Rechtsanwaltskanzlei stellt eine Sicherheit dar, da das Programm der eigenen Tätigkeit richtig, rechtlich perfekt und durch Fachleute im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erarbeitet ist. Für die Nichterarbeitung des Programms der eigenen Tätigkeit oder für unkorrekte Erarbeitung können die zuständigen Kontrollämter Sanktionen laut Gesetz auferlegen.

Fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit der juristischen Dienstleistungen auch in diesem Bereich weist die Tatsache nach, dass die Rechtsanwaltskanzlei bis zum heutigen Tag fast 50 Programme der eigenen Tätigkeit für Gesellschaften und für natürliche Personen-Unternehmer mit diversen Tätigkeitsbereichen erarbeitete. Aus der Sicht des Arbeitgebers in diesem Bereich muss man die Aufmerksamkeit auf das Institut des sgn. Whistleblowings richten, das eine Mitteilung des Mitarbeiters an die verantwortliche Person darstellt, dass es in der Gesellschaft des Arbeitnehmers zu einer Tätigkeit kommt, die gesetzwidrig ist oder im Widerspruch mit dem öffentlichen Interesse steht und die allgemein als nicht ethisch und unzulässig bezeichnet werden kann. Whistleblowing stellt auch die Art und Weise dar, wie der Arbeitgeber mittels einer verantwortlichen Person solche Mitteilungen über die gesellschaftswidrige Tätigkeit anzunehmen und zu lösen hat. Der Mitarbeiter als Antragsteller befindet sich in der Position einer geschützten Person, gegenüber welcher keine Verantwortung dafür gezogen werden kann, dass er eine ungeeignete Tätigkeit anmeldete.  Gerade das Whistleblowing stellt die Anmeldung von unüblichen Geschäftsoperationen im Sinne des Programms der eigenen Tätigkeit  dar, das von der Rechtsanwaltskanzlei für seine Klienten vorbereitet wird. Nähere Informationen zur entsprechenden Problematik ist der Web-Seite www.partnerverejnosektora.sk zu entnehmen.

Die von uns realisierten Projekte dieser Dienstleistung darstellen

Partner des öffentlichen Sektors, Whistleblowing, AML

Sind Sie an diesem Service interessiert?