Öffentliche Beschaffung

Öffentliche Beschaffung stellt den Prozess dar, bzw. bestimmt die gesetzlichen Regeln und Methoden, aufgrund derer die Aufträge oder Konzessionen, ggf. Wettbewerbe der Vorschläge vergeben werden. Der Hauptzweck einer öffentlichen Beschaffung besteht in der Sicherstellung der Transparenz und Offenheit der Methoden der öffentlichen Beschaffung. Den Wirtschaftssubjekten soll ermöglicht werden, ihre Dienstleistungen und Waren auf dem ganzen Gebiet der Union anzubieten. Es handelt sich um einen streng formalisierten Prozess, dessen Ergebnis die Einschränkung der Vertragsfreiheit von Pflichtsubjekten ist, sei es in der Art und Weise der Wahl eines Vertragspartners, oder auch im Prozess der Anpassung bei der Erfüllung von Vertragspflichten in Form der Festlegung der Voraussetzungen für den Abschluss von Nachträgen zu den Verträgen oder Einschränkungen bei der Beendigung von Vertragsbeziehungen. Im Rahmen der alltäglichen Arbeit unserer Rechtsanwaltskanzlei lösen wir diverse Probleme, die aus der Position der öffentlichen Auftraggeber, bzw. Auftraggeber, ggf. Personen laut § 8 des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung hervorgehen, die mit der Erarbeitung von Wettbewerbsunterlagen, Auswertung von Bewerberangeboten, Anträgen auf die Erklärung der Wettbewerbsunterlagen seitens der Bewerber zusammenhängen. Diese praktischen Erfahrungen decken ein breites Spektrum von Situationen ab, die im Prozess der öffentlichen Beschaffung auch für die Gewährung der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Anmeldung des Bewerbers in den Prozess der öffentlichen Beschaffung entstehen. Mehrere Informationen entnehmen Sie, bitte der Internetseite www.verejneobstaravanie.net

 

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